Schadensanalysen, Bauberatung, Erstellung von Bestandsplänen, Planung Neubau, An- und Umbauten, Bauanträge und Bauleitung - das alles aus (m)einer Hand
Als langjährige Baupraktiker, beginnend in den Bereichen Industriebau, später Tiefbau, Erschließung und jetzt im Mehrfamlienhausbau und Einfamlienhausbau tätig, haben wir unser umfangreiches, theoretisch erworbenes Wissen rund ums Bauen praktisch erweitern und immer weiter vervollständigen können. An zahlreichen Bauvorhaben waren und sind wir aktuell beteiligt.
Unser Geschäftsmodell hat sich bewährt: Wir führen Bauwerksuntersuchungen, Bauberatung, Bauplanung und Baubetreuung im vorrangig privatem Kundenauftrag durch.
Unsere Konditionen sind trotz schlechter Wirtschaftslage des Umfeldes kundenfreundlich, ehrlich und transparent. Sie bezahlen bei uns nur für die tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungen.
THEMA DER LEISTUNG Bauwerksuntersuchungen
Bauwerksuntersuchungen und Bestandsaufmasse sind die wichtigste Planungsgrundlage und Handlungsgrundlage. Oftmals sind diverse Bauschäden sichtbar oder sie werden auf Grund des Alters oder des Allgemeinzustandes der Immobilie einfach nur vermutet. Entdeckte Bauschäden oder versteckte Mängel sollten näher untersucht werden. Das ist für spätere Entscheidungsfindungen sehr sinnvoll , denn nur so erhalten Sie eine Bestandsanalyse und einen Handlungsplan zum nötigen Umgang mit Ihrer Immobilie. Einige Käufer leisten sich sinnvoller Weise vor dem geplanten Erwerb einer Immobilie eine solche Untersuchung durch ein prädestiniertes Büro. Das kostet zwar auch Geld, aber es kann sicher mögliche Fehlkäufe und damit hohe Kosten vermeiden. Bei Bestandsimmobilien ist sehr schwer einzuschätzen welche möglichen Kosten auf die künftigen Käufer / Eigentümer zukommen können. Eine Faustregel ist: Je weniger Schäden vordergründig sichtbar sind, je geringer sollte auch der mögliche zu erwartende Sanierungsaufwand sein. Moralischer Verfall: Es kann auch sogenannte moralische Schäden geben, die bei Veränderungen den Bestandsschutz aufheben und dann zu unerwarteten Mehrkosten führen können. Als ein Beispiel sei hier der Brandschutz genannt, dessen gesetzliche Grundlagen in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft wurden.