THEMA EINER SONDERLEISTUNG
3 - Planung bis Bauantrag
In einem ausführlichen Kundengespräch, nach dem Kennenlernen des Baugrundstücks, den örtlichen Vorrausetzungen und dem Studium des regional gültigen Bebauungsplanes werden erste Wünsche des Bauherrn aufgenommen, bewertet und besprochen. Aus dieser Grundlagenermittlung ergibt sich eine konkrete Aufgabenstellung für eine, auf die Wünsche des Bauherrn zugeschnittene, Vor- bzw. Entwurfsplanung.
Nach der verbindlichen Erteilung des Auftrags für die komplette Planungserstellung bis hin zur späteren Bauantragstellung geht’s für mich los!
Je nach Auftrag und Situation können Anfangs auch mehr als nur ein Entwurf erstellt werden. Der Kunde, also ggf. also Sie, hat dann bei einem weiteren Termin die Möglichkeit und die „Pflicht“ sich mit diesen von mir bearbeiteten Entwürfen auseinanderzusetzen, weitere Wünsche oder Einwände vorzubringen und sich ggf. explizit für einen bestimmten Entwurf zu entscheiden. Je nach Bearbeitungsstand ist eine nochmalige Überarbeitung der Vorzugsvariante zur abschließenden Entwurfsplanung erforderlich. Danach wird zielgerichtet die auf Grundlage der von Ihnen bestätigten Entwurfsplanung Genehmigungsplanung erstellt.
Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt, ist der wesentliche Teil der Bauplanung zur späteren Errichtung ihres Bauwerkes. Sie wird auch als die vierte Phase der Leistungsphasen nach HOAI bezeichnet und umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung. Außer dem Wärmeschutznachweis und dem Standsicherheitsnachweis werden alle erforderlichen Unterlagen von mir selbst erstellt. Wärmeschutznachweis und Statik sind Bestandteil des Gesamtauftrages und werden von einem beauftragten, externen Statiker erarbeitet.
Die Baugenehmigung wird in der Regel von der zuständigen Baubehörde der Gemeinde oder des Kreises nach Vorlage und Prüfung eines vom Architekten erstellten und vorgelegten Bauantrages erteilt oder verwehrt. Die Auflagen der Baubehörde sind zu prüfen und führen in Abstimmung mit der Bauherrnschaft zu Planungsänderungen. -Nach Überarbeitung wird der Bauantrag erneut eingereicht.
Der Bauantrag: In der Regel besteht der Bauantrag auf nachstehend aufgeführten Bestandteilen:
Den amtlichen, vom Architekten und Bauherrn unterschriebenen, Formularen, sind in der Regel folgende Anlagen, je nach Anforderung und Vorgabe der Baubehörde beizufügen:
- Eingabeplanung mit Grundriss, Ansichten und Schnitten
- Baubeschreibung
- Statistischer Erhebungsbogen
- Wärmeschutznachweis (extern)
- Standsicherheitsnachweis (extern)
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Als langjährige Baupraktiker, beginnend in den Bereichen Industriebau, später Tiefbau, Erschließung und jetzt im Mehrfamlienhausbau und Einfamlienhausbau tätig, haben wir unser umfangreiches, theoretisch erworbenes Wissen rund ums Bauen praktisch erweitern und immer weiter vervollständigen können. An zahlreichen Bauvorhaben waren und sind wir aktuell beteiligt.
Unser Geschäftsmodell hat sich bewährt: Wir führen Bauwerksuntersuchungen, Bauberatung, Bauplanung und Baubetreuung im vorrangig privatem Kundenauftrag durch.
Unsere Konditionen sind trotz schlechter Wirtschaftslage des Umfeldes kundenfreundlich, ehrlich und transparent. Sie bezahlen bei uns nur für die tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungen.
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